Wasserabstellen

Block I, III und IV jeweils ab 11 Uhr
Block II ab 12 Uhr die Parz. 23-25, 27-34, 42-57, 74-82a
Block II ab 13:30 die Parz. 35-41, 58-73

Die Wasserwarte notieren die Zählerstände. Der Ausbau der
Wasseruhren darf erst nach der Ablesung erfolgen. Wenn Sie dazu
Hilfe brauchen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem
Wasserwart.

Um Frostschäden durch frierendes Restwasser in der Leitung zu
vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass nach dem Abstellen die
Hauptwasserhähne, die vor Ihren Wasseruhren angebracht sind,
geöffnet sind und erst im Frühjahr vor dem Abdrücken der
Wasserleitungen wieder geschlossen werden.

Bitte bauen Sie Ihre Wasseruhr aus, lagern Sie diese trocken und
frostfrei und bauen Sie diese im Frühjahr nach dem Abdrücken der
Wasserleitungen wieder ein. Bitte prüfen Sie vor dem Einbau im
nächsten Jahr, ob Ihre Wasseruhr noch gültig ist, ansonsten müssen
Sie eine neue Uhr einbauen.

Bitte gewähren Sie freien Zutritt zu Ihrer Wasseruhr, auch wenn
Sie selbst nicht im Garten anwesend sein können.
In diesem Fall
geben Sie Ihren Gartenschlüssel bei den Wasserwarten oder dem
Vorstand ab.

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