Bewerbung

 

Informationen zur Bewerbung um einen Kleingarten in der Kolonie Am Stadtpark I e.V.

Stand März 2023

Bewerbungen und Rückmeldungen werden nur jeden 1. Sonntag im Monat von 11 – 12 Uhr während der Vorstandssprechstunde im Vereinshaus persönlich entgegengenommen. Sprechstunden finden nur von April bis Oktober statt. Für einen Garten können sich nur Einzelpersonen oder Paare bewerben, also z.B. nicht Mutter und Tochter, mehrere Familien oder Geschwister.

In den Wintermonaten von November 2022 bis einschließlich März 2023 finden keine Sprechstunden statt. Bewerbungen sind in dieser Zeit nicht möglich. Erforderliche Rückmeldungen können (nur!) während dieser Zeit an jedem 1.Sonntag im Monat (und nur an diesem Tag!) per Email erfolgen an: kontakt@kolonie-am-stadtpark.de. Bitte bewahren Sie Ihre Rückmeldungsmails auf.

Die Blöcke I – III unserer Kolonie befinden sich auf landeseigenen Flächen und haben laut Kleingartenentwicklungsplan 2030 eine Schutzfrist bis 2030.  Der Block IV mit 13 Gärten an der Prinzregentenstraße ist in Privatbesitz. Derzeit ist er im Zuge eines Verkaufs- und Bauvorhabens der landeseigenen berlinovo Grundstücksentwicklung GmbH akut bedroht, der Generalpachtvertrag des Bezirksverbands  der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf ist bereits gekündigt.

Unsere Bewerbungsliste enthält derzeit ca. 250 Bewerbungen. Man muss damit rechnen, mindestens 6 Jahre auf einen Garten zu warten, eher länger. Sollten wir den Block 4 verlieren, so haben die dort Gärtnernden bei der Vergabe frei werdender Gärten Vorrang und die Wartezeiten verschieben sich noch viel weiter. Für eine Bewerbung erheben wir einmalig 20 € Verwaltungsgebühr. Rein telefonische oder schriftliche Bewerbungen per Mail oder Post nehmen wir nicht entgegen. Das wäre organisatorisch nicht zu leisten.

Zur Kolonie gehören insgesamt 120 Parzellen unterschiedlicher Größe (von ca. 90-400 m²).

Wenn Sie sich beworben haben, ist es erforderlich, spätestens alle 12 Monate persönlich bei den Vorstandssprechstunden mitzuteilen, dass Sie Ihre Bewerbung aufrechterhalten möchten. Bei einer Bewerbung/Rückmeldung beispielsweise im Juli eines Jahres bedeutet dies Rückmeldung spätestens im Juli des folgenden Jahres. Wenn Sie dies nicht tun, werden Sie von der Bewerbungsliste gestrichen. Bitte sehen Sie von Anfragen ab, wann Sie mit einem Garten rechnen können. Für individuelle Antworten haben wir keine organisatorischen Kapazitäten. Wenn es soweit ist, werden Sie benachrichtigt.

Die Vergabe frei werdender Gärten orientiert sich an den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken von 2009: „Die Vergabe der Kleingärten soll nach der zeitlichen Reihenfolge der Bewerbung erfolgen. Kleingartenbewerber mit besonderen sozialen Voraussetzungen sowie Räumungsbetroffene sind zu bevorzugen“.  Die einmalige Ablehnung einer angebotenen Parzelle ist unschädlich, eine mehrmalige Ablehnung geht mit einer Rückstufung auf der Bewerberliste einher.

Nach Kündigung eines Kleingartens erfolgt eine Bewertung von Baulichkeiten (Laube), Außenanlagen und Aufwuchs (Obstbäume, Sträucher etc.) durch unabhängige Wertermittler des Bezirksverbandes der Kleingärtner von Berlin- Wilmersdorf e.V. Die Abschätzsumme kann ca. 800 € bis ca. 12.000 € betragen und muss vom Bewerber an den Vorpächter gezahlt werden. Hinzu kommen ggf. Übernahmekosten eines vorhandenen Stromanschlusses. An Bezirksverband und Kolonie sind einmalig Gebühren in Höhe von rund 535 € zu entrichten.

Mit der Unterzeichnung des Unterpachtvertrages, den der Bezirksverband als Zwischenpächter ausstellt, wird die/der Bewerber*in zugleich Mitglied des Vereins Am Stadtpark I e.V. und erkennt damit die Satzung des Vereins und die Bau- und Gartenordnung an. Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz. Danach gilt: „Ein Kleingarten ist ein Garten, der
1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).“

Ein Drittel des Gartens kann der Laube, die nicht größer als 24 m2 sein darf, und den Nebenanlagen zugeordnet werden, wenn sie der kleingärtnerischen Nutzung förderlich sind (keine Geräteschuppen), ein Drittel kann Erholungsfläche sein (also z.B. Rasen und Kinderspielplatz) und ein weiteres Drittel gilt dem Anbau von Obst, Gemüse und Sommerblumen. Mindestens 10 % der Gartenfläche sollen Beete, auch Hochbeete sein, auf denen ganz überwiegend Gemüse wächst.

Alljährlich im Juni findet eine Gartenbegehung statt, bei der Vorstand und Gartenfachberater*innen der Kolonie die Einhaltung der Richtlinien überprüfen und ggf. Auflagen erteilen.

Pro Parzelle werden jedes Jahr fünf Arbeitsstunden für Gemeinschaftsarbeiten erwartet. Dazu gehört z.B. die Mitwirkung bei Veranstaltungen, Arbeiten am Vereinshaus, im Vereinsgarten u.a.

Bitte seien Sie sich bewusst, dass auch ein kleiner Garten viel Arbeit erfordert. Gartenarbeit muss Ihnen Spaß machen und Sie müssen bereit sein, sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen, wenn Sie diese noch nicht besitzen. Dazu gehört auch die Teilnahme an Fortbildungen, die in der Kolonie, aber auch in anderen Kolonien über den Landesverband Berlin der Gartenfreunde angeboten werden. Leitbild für das Gärtnern in unserer Kolonie ist das naturnahe Gärtnern unter Verzicht auf Herbizide, Pestizide, Mineraldünger und Torf. Wir wünschen uns auch Pächterinnen und Pächter, die sich aktiv am Vereinsleben, dem Engagement für Nachbarschaft und Kolonieerhalt beteiligen. Wer hauptsächlich grillen und in der Sonne sitzen möchte, für den ist ein Kleingarten nicht geeignet.

Der Pachtzins ist gering. Er beträgt 0,36 €/m² im Jahr und orientiert sich an der Pacht im erwerbsmäßigen Obst-und Gemüseanbau. Für reine Erholungsflächen müsste ein fast 10-fach höherer Pachtzins gezahlt werden. Zur jährlich zu zahlenden Pacht kommen hinzu die Beiträge für öffentliche Lasten, Vereinsbeiträge an den Landesverband, den Bezirksverband und den Kleingartenverein sowie Beiträge für verschiedene Zwecke der Kolonie, wie Kinderfonds, Gesellschaftsfonds, Schneebeseitigung etc. Dazu kommt das Wasser- und Abwassergeld und das Geld für die Müllbeseitigung, so dass man bei einem 200 m² großen Kleingarten auf einen Betrag von etwa 450 € im Jahr kommt. Beträge für Strom-oder Abwasseranlagen müssen hinzugerechnet werden; diese sind jedoch nicht auf allen Parzellen vorhanden.

Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, zu deren Teilnahme die Unterpächter*innen verpflichtet sind.

Im Falle einer Räumung der Kolonie wird eine Entschädigung entsprechend den zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden Bewertungsrichtlinien gezahlt.

Der Kolonievorstand

Muster eines Unterpachtvertrags

leitlinien-gartengestaltung-7_2021