Rettet Block 4!

Verkaufsgespräche über die Grundstücke Prinzregentenstr. 67, 68, Waghäuseler Str. 11,12,,13,14 und Babelsberger Str. 14-16

Stand 25.9.2022

1. Vorab:
Die Grundstücke Prinzregentenstr. 67, 68, Waghäuseler Str. 11,12,,13,14 und Babelsberger Str. 14-16 gehören der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BGBAU). Die aktuelle Nutzung ist wie folgt: 13 Gärten der Kleingartenkolonie Am Stadtpark I befinden sich auf den Grundstücken Prinzregentenstr. 67, 68 und Waghäuseler Str. 13 und 14 mit ca. 2400 m2. Waghäuseler Str. 12 ist ein Wohn-/Geschäftshaus, das z.T. auch mit Einrichtungen der Berufsgenossenschaft belegt ist. In der Waghäuseler Str. 11 und Babelsberger Str. 14-16 steht ein denkmalgeschütztes Backsteingebäude aus dem 19. Jahrhundert, das von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) gemietet ist (früher befanden sich darin das Soziologische Institut der FU, ein Arbeitsgericht und die Berufsgenossenschaft).

2. Die aktuell bekannte Sachlage:.
Bekannt ist seit 2019, dass es Ankaufsgespräche zwischen BIM und BGBAU gibt. Im Protokoll des Kleingartenbeirats C-W vom 25.9.2020 heißt es: „Zu TOP 17: KGA „Am Stadtpark“ Feld IV (Eigentum der Tiefbau-Berufsgenossenschaft [Nachf.]); Ankaufsinteresse des Landes Berlin /Vorkaufsrecht? BzStR Schruoffeneger erläutert, dass derzeit die BIM GmbH in Kaufverhandlungen mit dem Grundeigentümer, einer Berufsgenossenschaft, sei. Die BIM habe kürzlich eine Nutzungspotential-Betrachtung vorgelegt. Ein Teil der Fläche werde perspektivisch auch öffentliches Straßenland werden müssen“. Am 8.8. 2022 erhielt die Vorsitzende der Kolonie Am Stadtpark I über den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf eine Mitteilung der BGBAU, dass sie dem Land Berlin gestattet hat, auf dem Gartengrundstück Vermessungen vorzunehmen. Außerdem kam eine Aufforderung eines Ingenieurbüros, am 15.8. von 8 – 16 Uhr für den Zugang zu allen Gärten zwecks Vermessung zu sorgen. Auf diesen Termin ist die Kolonie nicht eingegangen. Weiteres bedarf noch der Klärung. Seit 24.8.22 liegt eine Vollmacht der BGBAU vor für das Vermessungsbüro und die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH. In einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) am 15.8.22 bat die Kolonievorsitzende um Auskunft über „alle Nutzunspotential-Betrachtungen und sonstigen Planungen und Planvarianten hinsichtlich der betroffenen Kleingartengrundstücke Prinzregentenstr. 67, 69, Waghäuseler Str. 13, 14 und damit zusammenhängend auch 12, 11 sowie Babelsberger Str. 14-16“. Am 25.8.22 antwortete das bezirkliche Stadtentwicklungsamts: „zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass zu dem Grundstück Bauberatungen mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft stattfinden. Diese plant einen Vorbescheid für eine Bebauung einzureichen (…). Während behördlicher Entscheidungsprozesse ist eine Akteneinsicht jedoch nach § 4 IFG nicht möglich. Gerne wird Sie eine Mitarbeiterin nach Abschluss des Verfahrens informieren, sodass Sie dann eine kostenpflichtige Akteneinsicht nach IFG in den geplanten Vorbescheid erhalten können“.
Inzwischen ist bekannt, dass die überwiegend landeseigene berlinovo Grundstücksentwicklung GmbH auf dem Gartengrundstück 280 Apartments für Studierende und eine Kita mit 50 Plätzen bauen möchte. Alternativen wurden von den zuständigen Baustadträten der vergangenen und gegenwärtigen Wahlperiode nicht geprüft. BVV, Öffentlichkeit und Betroffene wurden über den mehrjährigen Planungsprozess nicht informiert. Die übrigen Grundstücke sollen von der landeseigenen BIM erworben werden.

Unsere Forderungen an Senat und Bezirk:
1. Finden Sie Mittel und Wege, die Kleingärten des Blocks 4 unserer Kolonie Am Stadtpark I dauerhaft zu erhalten.
2. Stoppen Sie den Ankauf der Gartenfläche durch die berlinovo Grundstücksentwicklung, veranlassen Sie stattdessen einen Erwerb des gesamten Grundstückskomplexes durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und bringen Sie das Gartengrundstück ein in das Sondervermögen Immobilien zur Daseinsvorsorge (SODA).
3. Sichern Sie den Block 4 und darüber hinaus die anderen 3 Blöcke der 103-jährigen Kolonie Am Stadtpark I, die eine Schutzfrist bis 2030 haben, planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan Dauerkleingarten.

Kleingärten sind soziales Grün und zugleich ökologisch sehr wertvolle Lebensräume mit einer Vielfalt von Pflanzen, Pilzen und Tieren. Der Klimawandel macht vor Berlin nicht Halt, gerade dieser Sommer 2022 hat doch gezeigt, dass das Leben in der bereits hoch verdichteten Innenstadt fast unerträglich werden kann und dass gerade dort jedes Stadtgrün unverzichtbar ist. Wohnraum für Studierende kann auch andernorts und nicht auf Kosten von Nachhaltigkeit geschaffen werden.

Solidaritätsadressen für Block 4